Zertifizierter Sachverständiger für Baumängel und Bauschäden
Erfassung von Baumängeln und Bauschäden
Mängel und Schäden an Gebäuden sind immer recht ärgerlich und können die Gebäudesubstanz nachhaltig schädigen. Häufig sind die Symptome von Mängeln sichtbar wie z. B. Schimmelpilzbildung, Durchfeuchtungen, Putzabplatzungen, Risse im Mauerwerk, Ausblühungen. Oftmals gestaltet sich aber die Ursachenfindung recht schwierig und kann häufig ohne die Einbindung eines Sachverständigen nicht zufriedenstellend gelöst werden. In diesen Fällen stehe ich Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Erstellung von Beweissicherungs-, Gerichts-, Privat- und Schiedsgutachten
Wenn ein Schaden oder Mangel an einem Gebäude aufgetreten ist, kann es dazu kommen, dass gegenüber dritten ein Gutachten benötigt wird. Dieses Gutachten kann z.B. zur Beweissicherung dienen, wenn befürchtet wird, dass im Nachhinein der beanstandete Mangel vertuscht oder beseitigt wird. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann so ein beweissicherendes Gutachten sehr hilfreich sein. Wird ein Gutachten bei einem laufenden Verfahren benötigt, spricht man von einem Gerichtsgutachten. Zur Klärung der Sachlage wird dann vom Gericht ein Sachverständiger beauftragt. In den meisten Fällen muss der Sachverständige dann auch noch die vom Gericht gestellten Beweisfragen in einem Gutachten beantworten.
Ermittlung von Mängelursachen und Mängelbeseitigungskosten
Weist eine Immobilie Mängel auf, geht es stets um die Mängelursache und um die Mängelbeseitigungskosten. Da Mängelursachen sehr komplex sein können, setzen sie ein großes Maß von Sachkenntnissen voraus. Häufig können diese Fragen ohne die Beauftragung eines Sachverständigen nicht zufriedenstellend beantwortet werden. Ist die Mängelursache bekannt, geht es um die Mängelbeseitigung und den damit verbundenen Kosten. Eine vom Sachverständigen ausgestellter Sanierungsvorschlag mit abgeschätzten Kosten kann hier recht hilfreich sein. Gern biete ich Ihnen für diese Thematik meine Hilfestellung an.
Baubegleitende Qualitätsüberwachung
Wenn Sie einen Neubau errichten wollen, eine bauliche Veränderung planen oder eine Sanierungsmaßnahme durchführen wollen, kann es sinnvoll sein, eine Qualitätsüberwachung durch einen unabhängigen Sachverständigen in Auftrag zu geben. Die baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) soll verhindern, dass vertragliche Abstimmungen nicht eingehalten werden oder aber dass die Ausführung nicht nach den anerkannten Regeln der Technik bzw. Normen erfolgt. Die baubegleitende Qualitäts-überwachung soll in der Entstehungsphase Ausführungsmängel erkennen und hilft dadurch auch für den Ausführenden Kosten durch frühe Mängelbeseitungsmaßnahmen einzusparen. Eine baubegleitende Qualitätsüberwachung ist jedoch kein Freibrief und unterbindet den Ausführenden nicht seiner Sorgfaltspflicht seine Arbeit mangelfrei durchzuführen.
Gebäudeenergieberater (HWK)
und BAFA-Vor-Ort-Berater
Vor-Ort-Beratung
Im Gebäudebestand gibt es eine Vielzahl von Häusern, die einer energetischen Sanierung bedürfen. Ziel ist es, durch kompetente Beratung und fachgerechte Ausführung der Sanierungen Gebäude aufzuwerten und fit für die Zukunft zu machen. Mit der Gebäudeaufwertung geht aber auch eine drastische Steigerung der Energieeffizienz einher. Das bedeutet, dass mit einem reduzierten Energieeinsatz ihr Haus temperiert werden kann. Eine Sanierung schont nicht nur den Geldbeutel, sondern schont auch die Umwelt durch eine Reduzierung der Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen. Helfen auch Sie mit, das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung zu unterstützen! Das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle fördert eine Vor-Ort-Beratung mit 400€ für Ein- und Zweifamilienhäuser und 500€ für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Voraussetzung ist, dass bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden ist. Falls auch Sie beabsichtigen, Ihre Immobilie energetisch und nachhaltig zu sanieren, bin ich gerne bereit Ihnen Vor-Ort ein maßgeschneidertes Konzept zur Energieeffizienz zu erstellen.
Erstellung von Gebäudeenergieausweisen
Gebäudeenergieausweise kann man, muss man aber nicht haben ist falsch! Es besteht die Verpflichtung gemäß der Energieeinsparverodnung beim Verkauf oder einem Mieterwechsel einer Immobilie einen Energieausweis vorzulegen. Ist dieser nicht vorhanden, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen und zwar den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt den mittleren Energiebedarf eines Hauses von drei aufeinanderfolgenden Verbrauchsjahren an und ist stark nutzerabhängig. Zeiten eines nicht bewohnten Hauses bleiben bei diesem Ausweis unberücksichtigt. Aussagekräftiger ist der bedarfsorientierte Energieausweis. Unter festgelegten Parametern der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird der jährliche Energiebedarf eines Hauses ermittelt. Dieser Ausweis ermöglicht es, verschiedene Immobilien unter energetischen Gesichtspunkten zu vergleichen. Besonders für Käufer ist dieser Ausweis wichtig, weil man mit ihm die Heiznebenkosten einer Immobilie abschätzen kann.Bei gleichem Kaufpreis kann es somit durchaus sein, dass sich der Käufer für die Immobilie entscheidet, die einen geringeren Energiebedarf aufweist. Für Verkäufer kann dies ein Argument sein, für ihre Immobilie einen bedarfsorientierten Energieausweis erstellen zu lassen.
Ermittlung des Heizkosteneinsparpotentials
Energetische Einsparungen sind heutzutage in aller Munde. Doch wie wirkt sich die Durchführung einer geplanten Sanierungsmaßnahme auf eine Reduzierung des Energieverbrauchs und damit auf die Heizkosten aus? Ist es z.B. günstiger eine Heizung mit moderner Brennwerttechnik einzubauen oder vielleicht doch besser den Dachstuhl zu dämmen? Diese und andere Fragen beantworte ich Ihnen gern, rufen Sie doch einfach zur Terminabsprache an.
Amortisationsberechnung
Sicher ist, dass eine geplante Sanierungsmaßnahme immer Geld kostet. Doch welche Sanierungsmaßnahme ist energetisch gesehen die Effizienteste? Mit welcher Maßnahme können die größten Einsparungen realisiert werden? Und vielleicht nun die wichtigste Frage, wann amortisiert sich die Investition? Gern biete ich Ihnen meine Hilfestellung an.
Gebäudeenergiecheck
Die deutsche Bundesstiftung Umwelt bietet im Rahmen der Kampagne „Haus sanieren profitieren“ einen kostenlosen Energiecheck an. Als gelisteter Energieberater der Bundesstiftung Umwelt biete ich diese Möglichkeit an. In einem ca. halbstündigen Gespräch wird eine Einschätzung Ihres Gebäudes anhand einer Checkliste durchgeführt. Ein Gebäudeenergiecheck gibt allerdings nur eine grobe Eingruppierung des Gebäudes und kann die vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle geförderte Vor-Ort-Beratung nicht ersetzen.
Auslotung von Fördermitteln
Maßnahmen, die zur Energieeffizienz eines Gebäudes beitragen, werden von verschiedenen Institutionen gefördert. Besonders nennenswert sind die Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (bafa). Die KfW fördert sogar die professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während der Sanierungsphase in Höhe von 50% Ihrer Kosten mit bis zu 4000 € pro Vorhaben. Seit März 2011 werden von der KfW auch Einzelmaßnahmen gefördert, die zur Energieeffizienz eines Hauses beitragen. Weitere Fördermöglichkeiten können unter www.foerderdata.de abgerufen werden.
Falls auch Sie einen Zuschuss oder einen günstigen Kredit für Ihre geplante Sanierungsmaße in Anspruch nehmen wollen, helfe ich Ihnen gern.
Zertifizierter Fachmann für die Sanierung von Feuchte- und Schimmelpilzschäden (HWK)
Schimmelpilzberatung
Die Stärke der Schimmelpilzberatung liegt in ihrer Prävention. Interessierte Personen werden ausgiebig in die Schimmelpilzproblematik eingeführt und bekommen Hinweise, wie sie sich durch ihr Verhalten vor Schimmelpilzbefall schützen können. Des Weiteren werden sie unterrichtet, wie kleine mit Schimmelpilzen befallene Stellen saniert werden können.
Erstattung von Schimmelpilzgutachten
Bei Schimmelpilzbefall kommt es häufig zwischen Mieter und Vermieter zu der Streitfrage, wer für den Schimmelpilzbefall verantwortlich ist. Der Vermieter argumentiert, dass der Mieter nicht genug lüftet und die Wohnung oder das Haus nicht ausreichend beheizt. Der Mieter hingegen, begründet den vorhanden Schimmelpilzbefall mit Fehlern an der Gebäudesubstanz - wie unzureichende Wärmedämmung, aufsteigende Grundfeuchtigkeit und vorhandene Wärmebrücken. Spätestens dann, wenn Kosten geltend gemacht werden oder bereits eine Mietminderung durchgeführt worden ist, wird die Hinzuziehung eines unabhängigen für Schimmelpilzbefall qualifizierten Sachver-ständigen in Erwägung gezogen. In einem Vor-Ort-Termin erfasst der Sachverständige die Ist-Situation und dokumentiert seine Feststellungen in einem Gutachten. Durch die Inaugenscheinnahme und physikalische Messungen wird ermittelt, was ursächlich für den Schimmelpilbefall ist. Ein Sanierungskonzept beziehungsweise Hinweise für den Nutzer runden das Gutachten ab.
Raumklimaüberprüfung
Wenn die Bausubstanz Mängel aufweist oder aber das Nutzerverhalten zu Schimmelpilzbefall in Wohnräumen führt, kann es nützlich sein, eine Raumklimaprüfung durchzuführen. Über einen längeren Zeitraum wird dann mittels Datenlogger das Raumklima überprüft. Der Datenlogger dokumentiert die relative Luftfeuchte und die dazugehörige Temperatur von innen und außen. Die Auswertung der Daten gibt dann in der Regel über das Nutzerverhalten der Bewohner Auskunft. Anhand dieser Daten ist es möglich zu beurteilen, ob der Schimmelpilzbefall bausubstanzspezifisch oder vom Nutzerverhalten hervorgerufen worden ist.
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet die Untersuchung von Raumluftproben oder sogenannten Abklatschproben. Bei der Analyse der Raumluft wird eine definierte Menge Luft auf einen Nährboden geleitet. Diese Raumluftprobe wird dann einem biologischen Labor zu Analyse übergeben. Das Gleiche geschieht auch mit der Abklatschprobe, wobei hier der Nährboden direkt auf die mit Schimmelpilz befallene Stelle gedrückt wird. Das fachkundige Laborpersonal ist dann in der Lage nach einer bestimmten Kultivierungszeit die Schimmelpilzgattung und die Schimmelpilzart festzustellen. Je nach Befund erfolgt dann eine Klassifizierung in eine Gefährdungsklasse.
Ursachenermittlung
Die Ursache von Schimmelpilzbefall kann recht komplex sein. Ist es nun die Gebäudesubstanz, das Nutzerverhalten oder gar beides verantwortlich? Beantwortet kann diese Fragestellung nur durch eine Untersuchung vor Ort. Durch eine ausgiebige Begehung, Hinterfragung des Nutzerverhaltens und physikalischen Messungen wird dann der Sachverständige versuchen, die Ursache des Schimmelpilzbefalls zu ergründen.
Erstellung von Sanierungskonzepten zur Schimmelpilzbeseitigung
Liegt der Schimmelpilzbefall in der vorhandenen Gebäudesubstanz begründet, bedarf es nach einer fachgerechten Beseitigung der mit Schimmelpilzen befallenen Stellen einer Sanierung der Gebäudesubstanz. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird vom Sachverständigen ein Sanierungsvorschlag erarbeitet. Dieser Sanierungsvorschlag sollte dann von einer fachkundigen Firma umgesetzt werden.
Qualitätsfachingenieur (DGQ)
Durchführung von Internen und Lieferantenaudits
Generell sollen Audits dazu führen den Qualitätsstandard eines Unternehmens aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Audits sollten nicht vom Unternehmen als notwendiges Übel zur Aufrechterhaltung des Zertifikats abgestuft werden, sondern sie sollten der Optimierung von Abläufen und auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit dienen. Interne Audits finden regelmäßig gemäß Auditplan in allen relevanten Bereichen eines Unternehmens statt. Lieferantenaudits sollen das Vertrauen Lieferant/Kunde verbessern und zur einer Qualitätssteigerung des Lieferanten führen. Durch personellen Engpass kann es einem Unternehmen schwerfallen die geforderten Audits aus eigener Kraft durchzuführen. Hier bietet es sich an, diese Audits durch einen externen Auditor übernommen werden. Gern biete ich Ihnen diese Dienstleistung an.
Unterstützung des Qualitätsmanagementbeauftragten
Besonders in kleineren Unternehmen obliegen dem QMB noch andere Aufgaben. Aufgrund dieser Konstellation kann es sein, dass eine externe Unterstützung des QMB wünschenswert wird, damit die gesteckten Unternehmensziele und eine kontinuierliche Verbesserung der Prozesse auch erreicht werden.
Qualitätsmanagementschulungen
Ohne entsprechende Schulung der Mitarbeiter führt in der Regel ein installiertes oder sich in der Aufbauphase befindendes Qualitätsmanagementsystem nicht zu dem gewünschten Erfolg. Nur systemorientiertes Handeln, die Einhaltung der beschriebenen Qualitätsmanagentverfahren und die Einbindung aller Mitarbeiter gewährleisten ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem. Durch regelmäßige Qualitätsmanagementschulungen wird die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Qualitätsmanagementsystem verbessert. Auch können diese Schulungen zur Steigerung der Mitarbeitermotivation beitragen. Ein lebendes QM-System sichert auch den Erfolg eines Unternehmens am Markt.